Gefahrgut- und Gefahrstoffmanagement

GEFAHRGUT- UND
GEFAHRSTOFF-
MANAGEMENT

Mit Kompetenz und Know How die Risiken minimieren.

Um gefährliche Güter sicher und fachgerecht zu transportieren bedarf es neben Kompetenz und Erfahrung auch einer genauen Kenntnis der aktuell geltenden Vorschriften und Gesetze. 

Bei dem Transport von Gütern, welche eine Gefährdung von Mensch und Umwelt mit sich bringen, sichert ein durchdachtes und umsetzbares Gefahrgutmanagement den reibungslosen Ablauf diverser Gefahrguttransporte.
KONTAKT

LEISTUNGEN
Gefahrgut- & Gefahrstoffmanagement

Erbringung der gemäß §§ 3 ff. Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GbV) als Gefahrgutbeauftragter sich ergebenden Aufgaben, insbesondere:

  • Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen im Zusammenhang mit dem Transport von Gefahrgütern
  • Überwachungstätigkeit entsprechend den gesetzlichen Anforderungen
  • schriftliche Aufzeichnung jeder Überwachungstätigkeit mit Protokoll
  • Erstellung eines Jahresberichtes
  • Beratung des Auftraggebers bei allen Fragen in Zusammenhang mit der Gefahrgutbeförderung
  • Informationen zur sicheren innerbetrieblichen Lagerung von Gefahrstoffen sowie zum innerbetrieblichen Transport
  • Durchführung von Mitarbeiterunterweisungen und Schulungen
  • Informationsübermittlung an die Mitarbeiter bei wesentlichen gesetzlichen Änderungen im Bereich Gefahrgut
  • unverzügliche Anzeige von bei Begehungen oder Meldungen festgestellter Mängel, welche die Sicherheit der Gefahrgutbeförderung beeinträchtigen können
  • Informationsübermittlung bei wesentlichen gesetzlichen Änderungen im Bereich Gefahrgut
  • Überarbeitung von Kundenunterlagen und Vordrucken in Zusammenarbeit mit Ihrer Marketingabteilung
  • Beantwortung von gefahrgutrechtlichen Kundenanfragen
  • Teilnahme bei Aufsichtsbehördenterminen
  • Pflege der gefahrgutrelevanten Hinweise in den Sicherheitsdatenblättern
  • Bearbeitung von Anhörungsbögen und Anzeigen bei Verstößen.

Praxisbeispiel

Wird Gefahrstoff transportiert, so handelt es sich um Gefahrgut. Gefahrgüter sind sehr viel mehr Dinge, als man meinen mag. 
Eigentlich jede von oder in einen Betrieb transportierte Ware, die ein Gefahrstoffsymbol trägt. Und hier wird es schnell kompliziert. 

Allein die ADR, also die Gefahrgutvorschrift für den Transport auf der Straße, umfasst aktuell 1360 Seiten! Und die gelten für die gesamte Transportkette, nicht nur, wenn man Ware versendet oder transportiert, sondern auch, wenn man Gefahrgüter lediglich empfängt.

Leider haben viele beispielhafte Gerichtsurteile der Vergangenheit gezeigt, dass Strafen, Bußgelder und Punkte im Zentralregister die gesamte Unternehmenshierarchie betreffen und damit auch Mitarbeiter und Führungskräfte, welche gar nicht vor Ort des Geschehens sitzen und die Ware nie zu Gesicht bekommen haben!
 
Share by: