Arbeitssicherheit

ARBEITSSICHERHEIT

Schaffen Sie eine sichere Basis für Ihr Unternehmen!

Jedes Unternehmen hat seine individuellen Prozesse, Anforderungen und Rahmenbedingungen. 
Ich berate Sie gerne, damit auch Ihr Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen an die Arbeitssicherheit sinnvoll und effektiv erfüllen kann. 

Meine Beratung beinhaltet nicht nur die Analyse der Arbeitsbedingungen sowie die detaillierte Beschreibung der zu erfüllenden Normen. Zudem biete ich Ihnen die Entwicklung konkreter und umsetzbare Maßnahmen für Ihre Sicherheit. 

KONTAKT

LEISTUNGEN - Arbeitssicherheit

Erbringung der gemäß §§ 5 ff. Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) als Fachkraft für Arbeitssicherheit sich ergebenden Aufgaben, insbesondere:

  • Kontrolle der betrieblichen Einrichtungen hinsichtlich Arbeitssicherheit und Unfallverhütung
  • Überwachungstätigkeit entsprechend den gesetzlichen Anforderungen
  • Schriftliche Aufzeichnung jeder Überwachungstätigkeit mit Protokoll
  • Erstellung eines Jahresberichtes
  • schriftliche Auflistung von Mängeln oder Verstößen
  • Erstellung und regelmäßige Überprüfung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Unterstützung bei Aufbau und Optimierung einer Arbeitsschutzorganisation
  • Untersuchung nach Unfällen und Vorfällen und Vorschläge zur künftigen Vorbeugung
  • Allgemeine Beratung und Unterstützung verantwortlicher Führungskräfte
  • Durchführung von Mitarbeiterunterweisungen und Schulungen
  • Beratung und Unterstützung der für Arbeitsschutz und Unfallverhütung verantwortlichen Personen, insbesondere:
    • bei Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen, von sozialen und sanitären Einrichtungen
    • bei Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung neuer Verfahren 
    • bei Auswahl von Arbeitsschutzausrüstungen
    • bei Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsverlaufs und in sonstigen Fragen der Ergonomie
  • Koordination der ebenfalls für den Arbeitsschutz verantwortlichen Personen (z.B. Arbeitsmediziner, Sicherheitsbeauftragte)
  • Organisation regelmäßiger Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses und Erstellung entsprechender Sitzungsprotokolle
  • Arbeitsschutzrechtliche Bewertung neuer Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmittel in der Planungsphase
  • Betriebliche Aktionen und Programme zur Unfallprävention
  • Teilnahme bei Aufsichtsbehördenterminen, Brandverhütungsschauen, Begehungen durch den Arbeitsmediziner
  • Pflege der arbeitsschutzrelevanten Hinweise in den Sicherheitsdatenblättern
  • Bewertung des Arbeitsschutzmanagementsystems
  • Organisation und Begleitung von Arbeitsschutzaudits
  • Bearbeitung von Anhörungsbögen und Anzeigen bei Verstößen.

Praxisbeispiel

Stolpern und Stürzen sind die Unfallursache Nummer 1 in Unternehmen! Ein typisches Beispiel hierfür ist der Sturz von einer Leiter oder einem Gerüst. 

Mit dem Notarzt trifft auch zeitgleich immer die Polizei mit vor Ort ein, wie bei Arbeitsunfällen üblich. Und später die Berufsgenossenschaft. Die gestellten Fragen sind dann eigentlich immer die gleichen:
?? Wurde die Leiter oder das Gerüst regelmäßig von einer Fachkraft geprüft?
?? Ist der Benutzer in die Handhabung unterwiesen worden?
?? Liegt eine Gefährdungsbeurteilung und eine Betriebsanweisung vor und ist das Gerät überhaupt für die zu verrichtende Arbeit geeignet? 
?? Hätte der Sturz durch geeignete Schutzausrüstung und Sicherungsmittel verhindert werden können? 
?? Wer ist vor Ort verantwortlich? 
?? Wo sind die Dokumente?

Kann man diese Fragen nicht hinreichend beantworten, ist die Dokumentation mangelhaft und hat man seiner Kontrollpflicht nicht genügt, so ist man als Führungskraft schnell auch eine Zielperson bei den Ermittlungen!

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