Wussten Sie es... schon eine ausgediente Batterie ist Teil eines Abfallmanagementprozesses.
Viele weitere Materialien und Stoffe, welche uns im alltäglichen Büroablauf begegnen unterliegen, gesetzlichen Regelungen. Die fachgerechte Organisation der Entsorgung Ihrer Verbrauchsmaterialien gibt Ihnen und Ihren Angestellten eine Prozesssicherheit und trägt zum reibungslosen Ablauf Ihre Arbeitsvorgänge bei.
Erbringung der sich gemäß §§ 60 ff. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) als Beauftragter für das Abfallwesen sich ergebenden Aufgaben, insbesondere:
Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen im Zusammenhang mit der Lagerung, dem Recycling und der Entsorgung von Abfällen
Überwachungstätigkeit entsprechend den gesetzlichen Anforderungen
schriftliche Aufzeichnung jeder Überwachungstätigkeit mit Protokoll
schriftliche Auflistung von Mängeln oder Verstößen
falls für örtliche Behörde erforderlich, Erstellung eines Jahresberichtes
unverzügliche Anzeige von bei Begehungen oder Meldungen festgestellter Mängel, welche die Umwelt beeinträchtigen können
Einhaltung und Überwachung der Vorschriften nach KrWG zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen
Hinwirkung auf die Verbesserung des Umweltschutzes im Betrieb
Durchführung von Mitarbeiterunterweisungen und Schulungen
Pflege der umweltschutzrelevanten Hinweise in den Sicherheitsdatenblättern
Teilnahme bei Aufsichtsbehördenterminen
Bearbeitung von Anhörungsbögen und Anzeigen bei Verstößen.
...
Praxisbeispiel
Hätten Sie gedacht, wenn Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter eine defekte Leuchtstofflampe im Betrieb wechseln, Sie bereits als Abfallerzeuger gelten? Und damit ganz besondere Formen der Entsorgung einhalten und dokumentieren müssen?
Auch gilt es dann, Ihre Entsorgungsfachbetriebe regelmäßig auf Zuverlässigkeit und Seriosität hin zu überprüfen.
Kommt es dort nämlich zu Problemen, so gilt in der diesbezüglichen Gesetzgebung auch immer das Verursacherprinzip mit.
Und ganz schnell befindet sich Ihr Unternehmen in einem kostspieligen Verfahren wegen Umweltvergehen. Und in kaum einem Bereich drohen höhere Geldstrafen!