Umwelt- und Abfallmanagement

UMWELT- UND
ABFALL-MANAGEMENT

Gewußt wie... 
Abfallmanagement geht jeden etwas an!

Wussten Sie es... schon eine ausgediente Batterie ist Teil eines Abfallmanagementprozesses. 

Viele weitere Materialien und Stoffe, welche uns im alltäglichen Büroablauf begegnen unterliegen, gesetzlichen Regelungen. Die fachgerechte Organisation der Entsorgung Ihrer Verbrauchsmaterialien gibt Ihnen und Ihren Angestellten eine Prozesssicherheit und trägt zum reibungslosen Ablauf Ihre Arbeitsvorgänge bei.
KONTAKT

LEISTUNGEN
Abfall- und Umweltmanagement

Erbringung der sich gemäß §§ 60 ff. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) als Beauftragter für das Abfallwesen sich ergebenden Aufgaben, insbesondere:

  • Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen im Zusammenhang mit der Lagerung, dem Recycling und der Entsorgung von Abfällen
  • Überwachungstätigkeit entsprechend den gesetzlichen Anforderungen
  • schriftliche Aufzeichnung jeder Überwachungstätigkeit mit Protokoll
  • schriftliche Auflistung von Mängeln oder Verstößen
  • falls für örtliche Behörde erforderlich, Erstellung eines Jahresberichtes
  • unverzügliche Anzeige von bei Begehungen oder Meldungen festgestellter Mängel, welche die Umwelt beeinträchtigen können
  • Einhaltung und Überwachung der Vorschriften nach KrWG zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen
  • Hinwirkung auf die Verbesserung des Umweltschutzes im Betrieb
  • Durchführung von Mitarbeiterunterweisungen und Schulungen
  • Pflege der umweltschutzrelevanten Hinweise in den Sicherheitsdatenblättern
  • Teilnahme bei Aufsichtsbehördenterminen
  • Bearbeitung von Anhörungsbögen und Anzeigen bei Verstößen.
  • ...

Praxisbeispiel

Hätten Sie gedacht, wenn Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter eine defekte Leuchtstofflampe im Betrieb wechseln, Sie bereits als Abfallerzeuger gelten? Und damit ganz besondere Formen der Entsorgung einhalten und dokumentieren müssen? 

Auch gilt es dann, Ihre Entsorgungsfachbetriebe regelmäßig auf Zuverlässigkeit und Seriosität hin zu überprüfen.
Kommt es dort nämlich zu Problemen, so gilt in der diesbezüglichen Gesetzgebung auch immer das Verursacherprinzip mit. 

Und ganz schnell befindet sich Ihr Unternehmen in einem kostspieligen Verfahren wegen Umweltvergehen. Und in kaum einem Bereich drohen höhere Geldstrafen! 
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