Störfallvorsorge

STÖRFALLVORSORGE

Was tun wenn ein Notfall eintritt?

Trotz korrekter Anwendung von Sicherheitsvorkehrungen und trotz Einhaltung gesetzlicher Vorgaben kann es in jedem Unternehmen zu Störfällen kommen.

Niemand möchte gern an das sogenannte "worst case scenario" denken und doch ist es enorm wichtig für alle Beteiligten zu wissen, was im Notfall zu tun ist. 

Mit regelmäßigen Schulungen und der Probe von Notfall Maßnahmen können Sie sich und Ihren Mitarbeitern helfen auch in Extremsituationen einen kühlen Kopf zu bewahren.

KONTAKT

LEISTUNGEN 
Störfallvorsorge

Erbringung der gemäß §§ 58a ff. Bundesimmissions-schutzgesetz (BImSchG) als Störfallbeauftragter sich ergebenden Aufgaben, insbesondere:

  • Einhaltung und Überwachung der Vorschriften nach BImSchG zur Störfallvorsorge
  • Überwachungstätigkeit entsprechend den gesetzlichen Anforderungen
  • schriftliche Aufzeichnung jeder Überwachungstätigkeit mit Protokoll
  • Erstellung eines Jahresberichtes
  • Hinwirkung auf die Verbesserung der Sicherheit störfallrelevanter Anlagen 
  • unverzügliche Mitteilung an die Unternehmensführung oder Leitung der jeweiligen Fachabteilung bei offensichtlich gewordenen Störungen und Mängeln, die den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz sowie technische Hilfestellung betreffen, bei Auftreten von Störungen des Normalbetriebes und Gefahren für die Nachbarschaft und die Allgemeinheit
  • Mitwirkung bei der Erstellung der geforderten Unterlagen nach 12. BImSchV
  • Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, welche die Sicherheit der Anlage betreffen, nach Vorlage durch Ihr Unternehmen 
  • Durchführung von Mitarbeiterunterweisungen und Schulungen
  • Pflege der störfallvorsorgerelevanten Hinweise in den Sicherheitsdatenblättern.
  • Erstellung von Mustersicherungsplänen nach ADR 1.10
  • Teilnahme bei Aufsichtsbehördenterminen und Brandverhütungsschauen.
  • Bearbeitung von Anhörungsbögen und Anzeigen bei Verstößen.

Praxisbeispiel

Elektrobrände sind die häufigsten Gründe für Brandschäden in Unternehmen!

Die Gründe liegen meist in defekten elektrischen Einrichtungen und Schäden nach Blitzeinschlägen oder Überspannungen im elektrischen Netz. 40% der Firmen müssen nach einem größeren Brandereignis innerhalb von 6 Monaten Konkurs anmelden, denn ein nicht arbeitsfähiger Betriebsteil blockiert häufig die Produktion oder die Dienstleistungsfähigkeit des gesamten Unternehmens. 
Die Mitarbeiter können nicht in die Arbeit, Kunden springen ab und das Finanzpolster ist schnell aufgebraucht.

Behörden und Versicherungen wollen dann wissen, was das Unternehmen zur Brandvorsorge unternommen hat und ob alle gesetzlich vorgeschrieben Prüffristen eingehalten wurden. Das ist leider nicht gerade einfach, denn gerade hier gibt es eine Vielzahl von Vorschriften und Vorgaben, nicht nur von Gesetzgeber, sondern auch von der Baubehörde, den Feuerwehren und den Versicherungen.
Wurde hier etwas offensichtlich versäumt oder kann nicht dokumentiert vorgelegt werden, so hat das leider fatale Folgen für das Gesamtunternehmen!

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